Gemäß Artikel 4, Absatz 6 der Geschäftsordnung ist eine "Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen" zur Wahl notwendig. Diese wurde von dem Kandidaten nicht erreicht. Die Wahl ist neu auszuschreiben.
__________________ Prof. Dr. Ex-Kartenantragsvizemieze und
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes