Neuer Kontinent X |
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Ist ja schön, dass das Direktorium so rege tätig ist. Doch hier scheint mir eine Überschreitung der Kompetenzen vorzuliegen. Meines Erachtens hat das Direktorium lediglich verwaltende Aufgaben. Eine Entscheidung über Kontinente, Ausnahmen ect. müssen durch den Beirat getroffen werden.
| Zitat: |
Artikel 2 GO der OIK: Der OIK-Beirat
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
§10 Kartenregelwerk: Änderung der Kartenregeln
1. Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen geändert werden.
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31.07.2010 00:48 |
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Friederike Fresse
Exekutivdirektorin und Delegierte d. MN Attekarien

Dabei seit: 16.09.2005
Beiträge: 1.671
Themenstarter
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| Zitat: |
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Doch hier scheint mir eine Überschreitung der Kompetenzen vorzuliegen. |
Das sieht das Direktorium anders.
| Zitat: |
| Meines Erachtens hat das Direktorium lediglich verwaltende Aufgaben. |
Die Festlegung eines neuen Kontinentes ist eine verwaltende Aufgabe.
Der Beschluß einer Ausnahmeregel zur Besiedelung eines neuen Kontinentes auch ohne benachbarten Vetostaat ist dem Direktorium im Kartenregelwerk ausdrücklich gestattet worden.
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31.07.2010 00:55 |
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Das sehe ich anders.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass das Direktorium auch Kontinente abschaffen dürfte. Und das kann es nicht sein.
Ich habe nichts dagegen, wenn man einen neuen Kontinent schaffen will. Aber ich habe was dagegen, wenn das von oben bestimmt wird!
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31.07.2010 01:00 |
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Niketas Choniatés
Delegierter der MN Ephèbe

Dabei seit: 12.08.2008
Beiträge: 229
Herkunft: Ephèbe
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| Zitat: |
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Das sehe ich anders.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass das Direktorium auch Kontinente abschaffen dürfte. Und das kann es nicht sein.
Ich habe nichts dagegen, wenn man einen neuen Kontinent schaffen will. Aber ich habe was dagegen, wenn das von oben bestimmt wird! |
Öhm. Nein! Hier wurden nur verwaltungstechnisch zwei oder drei nie wieder zu besiedelnde Flächen zu einem NEUEN KONTINENT !erklärt. Die Rechte des Beirates werden mitnichten angetastet.
__________________ Gesandter des Reiches von Ephèbe
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31.07.2010 01:13 |
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Niketas Choniatés
Delegierter der MN Ephèbe

Dabei seit: 12.08.2008
Beiträge: 229
Herkunft: Ephèbe
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...und das Reich von Ephèbe hat gegen diesen neuen Kontinent, der auch Great Alemin and Bretland Platz böte, nicht das Geringste einzuwenden.
__________________ Gesandter des Reiches von Ephèbe
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31.07.2010 01:16 |
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| Zitat: |
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Das sehe ich anders.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass das Direktorium auch Kontinente abschaffen dürfte. Und das kann es nicht sein.
Ich habe nichts dagegen, wenn man einen neuen Kontinent schaffen will. Aber ich habe was dagegen, wenn das von oben bestimmt wird! |
Here we do agree.
The Chart (Map) is subjeckt to the rules, layed down for that Map so the Council (beirat) is the one that has to agree to the creation of a new continent.
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31.07.2010 01:26 |
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Im Regelwerk ist auch z. B. geregelt, dass die Karte gerastert ist. Analog kann man also daraus schließen, dass die Optik der Karte sehr wohl eine Entscheidung des Beirates ist. Dem entsprechend muss ihm auch überlassen bleiben, ob er einen neuen Kontinent akzeptiert oder nicht, auch wenn keine neuen Landmassen hinzu kommen, sondern lediglich eine Deklaration zu einem neuen Kontinent erfolgt.
Und das das freie Land, wo der Marienordenstaat gelegen hat, nicht neu besiedelt werden kann, nur weil es dort keinen vetoberechtigten Staat gibt, ist ja auch ein Ammenmärchen. Die Eintragung kann sehr wohl erfolgen, wenn der eintragungswillige Staat einen entsprechenden Antrag beim Direktorium dahingehend stellt, dass der Beirat beschließen möge, dass die Eintragung gestattet wird.
Denn... grundsätzlich kann hier jeder alles beantragen, was nicht im Regelwerk expliziet geregelt ist, er muss es nur über den Beirat tun.
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31.07.2010 01:33 |
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Friederike Fresse
Exekutivdirektorin und Delegierte d. MN Attekarien

Dabei seit: 16.09.2005
Beiträge: 1.671
Themenstarter
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Werte Mitspielerinnen und Mitspieler,
ich will hier meine Ansicht zu diesem Thema in Kurzform darlegen:
1) In einem Verwaltungsakt erklärt das Direktorium eine brachliegende und wenig beachtete Fläche zu einem neuen Kontinenten, der vorrübergehend als Kontinent X bezeichnet wird.
Als Kontinent verstehen wir ja landläufig eine große zusammenhängene Fläche mit zugeordenten Inseln und neu legen wir mit unbesiedelt/unbesetzt aus. Das ist in diesem Fall gegeben.
2) Ziel ist eine schnelle und stimmige Besiedelung und deshalb erklärt das Direktorium, daß unter gewissen Umständen die Ausnahmeregel gemäß § 5.3 [2.Satz] des Kartenregelwerkes auf diesem neuen Kontienten Anwendung finden könnte.
3) Der Kartenantrag von Victorien geht ein, welcher das Gebiet im Sinne der potentiellen Mitspieler zwar umgestaltet, aber viele vorhandenen Teile einbindet und auch die bisher vorhandenen reinen Wasserflächen nicht tangiert.
Das Direktorium entscheidet nun, ob es die Ausnahmegenehmigung erteilt ---> Victorien kann eingetragen werden, der Kontient ist damit teilweise besiedelt und nicht mehr neu, Victorien wird Vetostaat für weitere Ansiedlungen nach dem regulären Verfahren
oder
die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt ---> Victorien kann nicht eingetragen werden, der Kontinent bleibt weiterhin neu und ist für weitere Eintragungen verfügbar.
Ich habe im Direktorium stehts dafür plädiert, daß man die Ausnahmegenehmigung erteilt, um in Zeiten von Nachwuchssorgen eine MN stimmig und schnell zu integrieren.
Darüberhinaus entstünde ein entfernter Eindruck des RL-Kontinenten Australien, auf dem mindestens eine weitere potentielle MN mit dem regulären Eintragungsverfahren untergebracht werden könnte.
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31.07.2010 11:32 |
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*agreed*
Kleine Anmerkung und philosophischer Denkansatz: Regeln sind für ein geordnetes Miteinander da und deshalb wichtig.
Sie sollen das (miteinander) Leben erleichtern.
Für den Fall, daß Regeln ausgelegt werden können oder müssen, muss sich der Anwender der Regeln folgende Frage stellen: Stellt die jeweilige Auslegung der Regel eine Förderung oder ein Hindernis des oben genannten Sinnes der Regel da?
Für mich gibt es nur einen Schluss: Sobald die Auslegung einer Regel im Gegensatz zum Sinn der Regel steht, schliesst sich diese Auslegung selbst aus.
Unterstreicht die Auslegung den Geist der Regel, ist ihre Anwendung geboten.
Soll heissen, wenn die Auslegung einer Regel zur Erschwernis statt zur Erleichterung des Miteinander führt, darf sie nicht angewendet werden. Führt sie zur Erleichterung, muss sie angewendet werden.
Folglich sollte sich die Diskussion nicht an den Buchstaben orientieren, sondern an den Folgen der jeweiligen Auslegung für die Zukunft.
__________________ Generaldirektor von Victorien
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31.07.2010 12:16 |
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Niketas Choniatés
Delegierter der MN Ephèbe

Dabei seit: 12.08.2008
Beiträge: 229
Herkunft: Ephèbe
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Was ich mit "Interpretiert die Schrift ihrem Sinne nach" übersetze.
__________________ Gesandter des Reiches von Ephèbe
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31.07.2010 12:25 |
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Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass das Direktorium, nach meinem Verständnis der ihnen zugedachten Aufgaben laut Regelwerk, nicht befugt diese Entscheidung, bzgl. der Schaffung eines neues Kontinentes, zu treffen. Wobei ich natürlich verstanden habe, dass sie dieses tut, um dem Regelwerk wieder gerecht zu werden, welches besagt, dass das Direktorium "eine Ausnahme genehmigen muss, wenn es sich um die Besiedelung eines neuen Kontinentes handelt". Dies kann sie nicht, wenn es keinen neuen Kontinent gibt.
Aber, wie gesagt, selbstverständlich kann man die Eintragung trotzdem möglich machen, in dem man die Entscheidung darüber durch den Beirat herbei führt. So wäre es dann auch völlig regelkonform, ohne das sich jemand oder die bestehenden Regeln verbiegen muss.
__________________ Karte hin, Karte her....... My home is where my heart is
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31.07.2010 15:00 |
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Ja, das ist doch auch richtig. Allein die Entscheidung ob ein neuer Kontinent geschaffen wird oder nicht, steht dem Direktorium nicht zu, sondern dem Beirat.
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31.07.2010 15:55 |
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